AGBs

AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) der Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG


ALLGEMEINE HINWEISE

Das Wildkatzenzentrum Felidae ist Privatgelände. Das Wildkatzenzentrum Felidae übt für das gesamte Gelände einschließlich der darauf befindlichen Gebäude das Hausrecht aus. Die Geschäftsführung kann ihre Befugnisse auf andere Bedienstete des Wildkatzenzentrums Felidae übertragen.

Den Anordnungen der Zentrumsmitarbeiter zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes oder zur Durchsetzung der AGB ist jederzeit Folge zu leisten.

Verstöße gegen die AGB bzw. Anordnungen der Mitarbeiter führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in Wiederholungsfällen sowie in erheblichen Fällen zu einem Hausverbot. Zu den erheblichen Fällen zählen insbesondere:

  • das Mitführen von Waffen und Gegenständen, die als Waffen genutzt werden können,
  • die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt,
  • mutwillige Sachbeschädigung, Vandalismus,
  • Diebstahl,
  • Randalieren,
  • das Verunreinigen von Gebäuden und Außenanlagen,
  • das Beschimpfen und Beleidigen von Besuchern, Nutzern und Personal,
  • das Mitführen und der Konsum von Drogen,
  • das Mitführen und der Konsum von Alkohol,
  • Betteln.

Wer trotz der Aufforderung der Mitarbeiter des Wildkatzenzentrums das Gelände nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen.

Das Eintrittsgeld kann in diesen Fällen nicht erstattet werden.

Die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG und ihre Mitarbeiter übernehmen keine Aufsichtspflichten gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen. Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Personen vor dem Rundgang über die AGB. Wir bitten Sie dringend, Ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen, um von vornherein Unfälle, Beschädigungen usw. zu verhindern.

Bei Besuchergruppen mit aufsichtsbedürftigen Personen ist die leitende aufsichtspflichtige Person der Gruppe verpflichtet, ihren Namen, die Institution oder Schule, der die Gruppe angehört und die Mobilfunknummer des mitgeführten Mobiltelefons der Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG mitzuteilen.

Das Wildkatzenzentrum Felidae darf grundsätzlich nicht als Veranstaltungsort genutzt werden. Veranstaltungen jeglicher Art bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG.

Einige Teile des Wildkatzenzentrums Felidae sind kameraüberwacht. Die entsprechenden Bereiche sind sichtbar gekennzeichnet.

Die zur Geschäftsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten werden von der Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG unter Beachtung der hier geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insb. Bundesdatenschutz- und Teledienstdatenschutzgesetz) erhoben. Nur in dem für die Vertragsbeziehung nötigen Umfang werden die Daten danach erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt, insb. soweit dies für eine ordnungsgemäße Ticketbestellabwicklung erforderlich ist.


ÖFFNUNGSZEITEN

Der allgemeine Besuch des Wildkatzenzentrums Felidae ist nur innerhalb der Öffnungs- bzw. Duldungszeiten gestattet. Diese Zeiten werden jeweils bekanntgegeben. Ausgenommen davon sind vom Wildkatzenzentrum Felidae veranstaltete Führungen oder Sonderveranstaltungen.

Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Verweilen auf dem Gelände nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zu stellen.

PARKEN

Die Besucherparkplätze sind Privatgelände der Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG.

Für seine Nutzung gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Für dort eingetretene oder verursachte Schäden jedweder Art haftet die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG nur, wenn ihren Erfüllungsgehilfen Verschulden zur Last fällt.


EINTRITTSREGELUNGEN

Der Besuch des Wildkatzenzentrums Felidae ist ausschließlich im Rahmen von geführten Touren möglich.

Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein.

Die Eintrittskarte ist vor Besuch auf Verlangen in digitaler oder ausgedruckter Version vorzuzeigen und ggfs. zur Überprüfung auszuhändigen.

Mit Verlassen des Wildkatzenzentrums Felidae verlieren Eintrittskarten ihre Gültigkeit.

Kinder unter 16 Jahren und solche Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die AGB zu beachten bzw. wegen ihres geistigen und körperlichen Zustandes der dauerhaften Aufsicht bedürfen, müssen sich stets in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person auf dem Gelände des Wildkatzentrums Felidae bewegen.

Die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG haftet nicht bei Verlust der Karte.

Mit Erwerb einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Leistung (z. B. die Präsentation bestimmter Tierarten, Zugang zu bestimmten Tierhäusern oder Nutzung bestimmter Attraktionen).

Wir behalten uns vor, mit Rücksicht auf unsere Tiere oder aus sonstigen Gründen (z. B. Wartungs- und Bauarbeiten, Wetterbedingungen, Sonderveranstaltungen etc.) den Zugang zu bestimmten Bereichen des Wildkatzenzentrums Felidae einzuschränken.

Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten sowie die kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit. Die betreffenden Personen werden künftig vom Betreten des Wildkatzenzentrums Felidae ausgeschlossen. Wir behalten uns die Erstattung einer Strafanzeige sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.


FÜHRUNGEN ALLGEMEIN

Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung aus der Webseite des Wildkatzenzentrums Felidae. Dem Tour-Guide ist vorbehalten die Führung aus verschiedenen Gründen (z.B. Desinteresse der Besucher, ungeduldige Kinder, Nicht-Einhaltung der Hausordnung) vorzeitig zu beenden. Anspruch auf eine Erstattung des Honorars besteht nicht.


BUCHUNGEN

Die Buchung des Bestellers wie auch die Buchungsbestätigung des Vermittlers erfolgt über den Buchungsdienstleister Regiondo über die Webseite des Wildkatzenzentrums Felidae oder über andere Vertriebskanäle von Partnerportalen. Mit dem Versand der Buchungsbestätigungen ist die Buchung erfolgreich abgeschlossen.


TEILNEHMERZAHL

Eine Mindestteilnehmerzahl für Führungen gibt es nicht. Die maximale Gruppengröße für Reguläre und Exklusive Gruppenführungen sowie Kita- und Schulführungen liegt bei 30 Teilnehmern. Bei VIP-Führungen liegt die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe bei 10 Personen. Kindergeburtstage sind auf 15 Personen beschränkt. (Ausnahmen sind möglich


ZAHLUNGSWEISE

Über den Buchungsdienstleister Regiondo werden unterschiedliche Online-Zahlungsweisen angeboten und abgewickelt. Erfolgt die Bezahlung in bar, ist diese am Tag der Führung direkt beim Tour-Guide in vollem Umfang. Eine Quittung wird auf Wunsch ausgestellt. Wenn der Besteller zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen sollte, sind diese ebenso in bar vor Ort zu zahlen.

Sofern Rechnungsstellung gewünscht wird, muss dieses bereits in der Buchung vereinbart werden. Die aufgeführten Leistungen enthalten nach § 19 UStG eine Umsatzsteuer.


WARTEZEIT

Verspätungen sind dem Tour-Guide vom Besteller unter dessen Telefonnummer schnellstmöglich mitzuteilen.

Der Tour-Guide wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Nach Verstreichen der Wartezeit gilt die Führung als ausgefallen und begründet somit den Anspruch auf das vereinbarte Honorar. Bei Eintreffen der Gruppe innerhalb der Wartezeit geht die verstrichene Wartezeit zu Lasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Besteller und Gästeführer vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, so werden für die Verlängerung pro angefangenen 30 Minuten 20,00 € als zusätzliches Honorar berechnet. Die Anreise zum vereinbarten Termin liegt allein in der Verantwortung des Bestellers.

Verspätungen des Tour-Guides sind hinzunehmen. Die entstandene Verspätung wird an die Führungszeit angehängt. Eine Erstattung des Honorars ist ausgeschlossen.


STORNIERUNG

Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich oder telefonisch erfolgen. Bei einem Rücktritt des Bestellers werden folgende Kosten angesetzt:

Eine kostenfreie Stornierung ist für den Besteller dann möglich, wenn zwischen dem Tag der vereinbarten Führung und der Stornierung mindestens 24 Std liegen.

Bei weniger als 24 Stunden zwischen Stornierung und Führung wird das Honorar in voller Höhe fällig.

Bleibt der Besteller am Tag der gebuchten Leistung der Führung fern oder nimmt sie aus Gründen, die der Tour-Guide nicht zu verantworten hat, nicht wahr, wird das im Vertrag vereinbarte Honorar in voller Höhe in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht des Bestellers auf Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt.

Wird die Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Tour-Guide von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese ersatzlos abbrechen. Eine Entschädigung des Bestellers wird ausdrücklich ausgeschlossen.


SICHERHEITSHINWEISE

Verlassen Sie nicht die Besucherwege, halten Sie sich an Absperrungen, überklettern Sie keine Zäune oder Wassergräben und betreten Sie keine Grünanlagen!

Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit die aufgestellten Warnhinweise und Schilder.

Das Betreten der Gehege ist verboten!

Das Aufsuchen von Betriebseinrichtungen wie Futterküchen, Wirtschaftsräume, Bereichen der Tierpflege etc. ist Besuchern bzw. betriebsfremden Personen untersagt. Zuwiderhandlungen werden im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten geahndet.

Setzen Sie Ihre Kinder nicht auf Gehegeeinfriedungen!

Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.) auf das Gelände des Wildkatzenzentrums Felidae ist nicht gestattet.

Das Grillen sowie der Umgang mit offenem Feuer sind nicht erlaubt. Die feuerpolizeilichen Vorschriften auf dem Gelände des Wildkatzenzentrums sind unbedingt zu beachten. Es dürfen keine brennbaren, explosiven, giftigen und ätzenden Gegenstände auf das Gelände gebracht werden.

Das Kontrollpersonal ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- und Drogenkonsum oder wegen Mitführens von Waffen oder gefährlichen oder feuergefährlichen Sachen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Die Untersuchung erstreckt sich auch auf mitgeführte

Gegenstände. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen oder sonst ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Zutritt zum Gelände verweigert bzw. haben das Gelände zu verlassen. Dasselbe gilt für Personen, denen Hausverbot erteilt worden ist. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Jede Straftat auf dem Gelände des Wildkatzenzentrums Felidae führt zur polizeilichen Anzeige durch den Geschäftsführer der Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG.


BENUTZUNG VON SPIELGERÄTEN

Für Schäden, die durch Zuwiderhandlungen oder sonst unsachgemäße Benutzung verursacht werden, übernimmt die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG keine Haftung, es sei denn, dass der Schaden durch fehlerhafte Benutzungshinweise oder durch einen nicht ordnungsgemäßen Zustand der Einrichtung verursacht worden ist.


RÜCKSICHT UND ORDNUNG IM WILDKATZENZENTRUM FELIDAE

Für Kinder ist das Befahren des Geländes des Wildkatzenzentrums Felidae mit Laufrädern, Dreirädern und Rollern nicht gestattet.

Im Übrigen ist die Mitnahme von Fahrrädern, Rollschuhen, Inline-Skates, Skateboards, eigenen Segways, Rollern (Scootern), Kraftfahrzeugen u. Ä. zur Sicherheit der Besucher untersagt. Dies gilt ebenso für ist die Mitnahme von Bällen, Frisbee-Scheiben und Ballons.

Die Mitnahme von Bollerwagen in das Wildkatzenzentrum Felidae ist gestattet. In die Tierhäuser dürfen diese nicht mitgenommen werden.

In den Tierhäusern und an anderen gekennzeichneten Orten ist das Rauchen verboten.

Bitte helfen Sie mit, unser Wildkatzenzentrum Felidae sauber zu halten – nutzen Sie die bereitstehenden Abfallbehälter und vermeiden Sie die Verschmutzung der Besuchertoiletten durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Hygieneartikeln auf dem Boden. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die bereitstehenden Abfallbehältnisse.

Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken sind untersagt.

Es ist untersagt, bauliche Anlagen, sonstige Einrichtungen oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben.

Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen ist verboten.

Das Durchsuchen von Abfallbehältern und/oder das Sammeln von Pfandflaschen sind ausdrücklich untersagt.


SCHADENSMELDUNG UND VERLUST VON GEGENSTÄNDEN

Alle Einrichtungen im Wildkatzenzentrum Felidae werden sorgfältig gepflegt und überwacht. Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schadensfall vor dem Verlassen des Geländes des Wildkatzenzentrums Felidae dem Personal.

Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.

Gefundene Sachen sind an das Personal abzugeben. Verlorengegangene Gegenstände können beim Personal erfragt werden. Nicht abgeholte Fundsachen werden nach 30 Tagen entsorgt.


HAFTUNG

Die Benutzung des Wildkatzenzentrums Felidae einschließlich dessen Verkehrswege erfolgt auf eigene Gefahr.

Die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur, wenn und soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Besucher vertrauen darf.

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Vorschriften.

Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser AGB oder jedem anderen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Personen (Kinder, Betreute etc.) entstehen.

Sowohl der Zutritt als auch der Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten, ausgenommen von der Geschäftsführung genehmigte Veranstaltungen und Führungen, sind verboten. Für Unfälle, die sich außerhalb der Öffnungs- und Duldungszeiten ereignen, haftet die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG nicht. Die Geschäftsführung behält sich bei Zuwiderhandlung eine Anzeigenerstattung wegen Hausfriedensbruchs vor.

Die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen diese AGB entstehen.

Die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG übernimmt bei Führungen keine Haftung für Vermögensschäden, die Personen anlässlich einer Führung hinter den Kulissen auf dem Gelände des Wildkatzenzentrums Felidae entstehen, soweit diese nicht durch die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG oder deren Erfüllungsgehilfen mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verursacht werden. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Für die von Mitgliedern einer Besuchergruppe verursachten Schäden, haftet der Verursacher uneingeschränkt. Den Besuchern ist es untersagt ohne vorherige, ausdrückliche Erlaubnis durch das Personal, nach Tieren zu greifen, unmittelbaren Kontakt zu den Tieren herzustellen sowie Absperrungen oder sonstige Barrieren zu den Tieren zu übertreten. Alle anderen Handlungen, wie Füttern der Tiere, sind nur auf Anweisung des Personals der Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG oder deren Erfüllungsgehilfen erlaubt. Den Sicherheitshinweisen des Personals der Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG oder deren Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten.


MITBRINGEN VON TIEREN

Das Mitbringen von Hundes auf das Gelände des Wildkatzenzentrums Felidae ist untersagt.

Das Mitführen anderer Tiere ist nicht erlaubt.


UMGANG MIT UNSEREN TIEREN

Unsere Tiere erhalten sorgfältig zusammengesetztes, ihren Bedürfnissen entsprechendes Futter. Um die Gesundheit unserer Tiere nicht zu gefährden, dürfen nur bestimmte Tiere im Wildkatzenzentrum Felidae mit ausschließlich vom Personal gestellten Futter gerfüttert werden.

Die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG behält sich vor, Personen, die dem Fütterungsverbot zuwiderhandeln, des Geländes zu verweisen und auch zukünftig vom Besuch auszuschließen.

Viele Pflanzen sind für bestimmte Tiere giftig – verfüttern Sie daher auch keine Pflanzen!

Auch Tiere brauchen Ruhe. Versuchen Sie daher nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben u. Ä. auf sich zu lenken. Halten Sie keine Stöcke oder Regenschirme in Reichweite der Tiere. Verzichten Sie außerdem auf Radios und ähnlich lärmerzeugende Tonquellen.

Das Streicheln und Berühren unserer Tiere ist generell nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch das Personal erlaubt.


FILMEN UND FOTOGRAFIEREN

Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen dürfen nur zu privaten Zwecken erfolgen.

Gewerbliche und kommerzielle Aufnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG erlaubt.

In einigen Tierhäusern besteht generelles Blitz-Verbot – bitte beachten Sie dies.


WERBUNG, VERKAUF UND AKQUISE

Werbung, das entgeltliche oder unentgeltliche Anbieten von Waren und Dienstleistungen sowie die Durchführung von Meinungsumfragen oder Zählungen auf dem Gelände sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG gestattet.

Das Auslegen oder die Ausgabe von Informationsmaterial jedweder Art ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG ist ebenfalls verboten.

Das Sammeln von Spenden, Musikdarbietungen, die Akquise von Vereinsmitgliedern oder Kunden und politische Veranstaltungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung Felidae Veterinär und Zoo GmbH & Co. KG untersagt.


SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.



Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt im Felidae Wildkatzen- und Artenschutzzentrum Barnim.


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